Das Barisch Gut in Bärwalde

in den Akten der

Confirmations Acta des Roboths:Contracts der Cammer Gemeinde des Schlosses in Frankenstein von 1710.
Im Karolinischen Steuerkataster von 1724.
Friderizianischen Kataster von 1748 für Beerwalde.
Abschrift des Hypothekenbuchs von Bärwalde aus dem 18./19. Jahrhundert, von 1842.
Die Ablösung des Schafhutungs Rechts zu Baerwalde 1824-1837.
Verhandlungen über die Vermessung und Einschätzung. Gemarkung Baerwalde -Gräflich 1861-1865.
 

Bauergut
Hypothekenbuch Nr. 4


Besitzer seit 1618: Christoph Bährisch
Bauer

Besitzer 1668: Christoph Bährisch
Bauer und Gerichtsgeschworener

 

Besitzer 1710: Hanß Bährisch
Bauer und Gerichtsgeschworener

1 Hube, 4 Ruthen = 8 Floren rheinisch (Fr)
und für eine
Gärtner Stelle = 30 Kreuzer (Xr),
das entsprach 30 Kreuzer (Xr) pro Ruthe.


Zu dieser Zeit galten folgende Münzwerte:

1 Floren rheinisch (Fr) = 60 Kreuzer (Xr) oder 20 Silbergroschen (Sgr)
2 Kreuzer = 12 Heller (Hl) 1 Thaler schlesisch = 36 Weißgroschen oder 72 Kreuzer
 

1710 Hanß Bährisch, 1 Hube, 4 Ruthen, 8 Floren (Fr)

 

Bauergut
Hypothekenbuch Nr. 4 und der Familie Löwe

Besitzer seit 1721: Johann Christoph Barisch
Bauer, Gerichtsältester, Gerichts Verwalter

Gemäß dem Karolinischen Steuerregister für Bärwalde von 1724
sind 2 Malter 6 Scheffel = 1/2 Hufe (= 30 Scheffel).

Der Umfang des Ackerlandes wurde damals als Aussaat in Malter zu 12 Breslauer Scheffel gemessen.

Dann sind 5 Malter = 1 Hufe.
1 Malter = 12 Scheffel, 1 Scheffel = 0,47 ha, 4 Viertel = 1 Scheffel, 1 Scheffel = 16 Metzen,
dann sind:


Oberguts
Garten = 4/8 Metzen
Niederguts Garten = 6/8 Metzen
Garten gesamt = 1 Scheffel, 2 Metzen
Teich-Nutzung = 1/2 Schock
8 Kühe, 4 Ziegen, 1 Schwein
Wohn=Niedergut: Säe-Werck = 4 Malter, 8 Scheffel, 1 Viertel
Obergut: Säe-Werck = 4 Malter, 2 Scheffel, 1 Viertel
Auf den Drey (Kirchen)-Ruthen: Säe-Werck = 1 Malter, 6 Scheffel

Zusammen: 10 Malter, 5 Scheffel, 2 Viertel, 2 Metzen

= 59,04 ha


1 Thaler schlesisch (Thl) = 24 Groschen (Sgr)
1 Sgr = 18 Heller (Hl)
1 Viertel Schafe = 25 Stück (Stk)

 

Karolinisches_Kataster_Nr_24a_24b_1742_Baerwalde_1000

Rubrica Octava. Säe-Werck.

 

Hier mussten in Spalte I alle Felder, unabhängig davon, ob sie besät sind oder nicht, mit dem a Situ loci oder einem anderen Namen angegeben werden. Außerdem musste angegeben werden, was darauf gesät werden konnte und wer der Besitzer war. In Spalte II musste angegeben werden, wie viel regelmäßig über Winter und in Spalte III, wie viel regelmäßig über Sommer gesät wurde. (Eingeteilt nach den Ständen Bauern und Gärtner).

Daraus ergeben sich die gesamten besteuerbaren Realitäten des jeweiligen Dorfes. Diese Kapitel wurden durch je eine Bekenntnistabelle ergänzt, in welcher die Ergebnisse der Spezifikation zusammengefasst wurden. Häufig gab es auch erläuternde Anhänge wie Urkundenabschriften oder Erklärungen einzelner Stellenbesitzer sowie die jeweilige „Unterthaner Befunds-Tabella”, aus welcher sich nach der Revision durch die Rektifikationskommission das endgültige besteuerbare Kapital des Dorfes ergab. Neben den Namen der Stellenbesitzer erfuhr man so etwas über den jeweiligen Land- und Viehbesitz sowie die Standeszugehörigkeit derselben. Neben den Schulzen wurden die Bauern und Gärtner teilweise in Frei- und Robotgärtner unterteilt erfasst. Im Kataster wurden i. d. R. die Kleinstellenbesitzer (Häusler) sowie die Einlieger ohne Landeigentum nicht genannt. Mühlen und Gastwirtschaften wurden hingegen im zweiten (Mühl-Nutzung) bzw. dritten Kapitel (Bier- und Branntwein-Urbar) beschrieben. Damit bietet das Karolinische Kataster eine umfassende Beschreibung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in den jeweiligen Dörfern zu Beginn des 18. Jahrhunderts, am Ende der habsburgischen Zeit und kurz vor der Übernahme Schlesiens durch Preußen.

Bei den Untertanen-Spezifikationen fällt zunächst auf, dass nur die Einwohner mit Gärten und besätem Grund genannt wurden, also an erster Stelle der Schulze und die Bauern. Dabei war nicht immer eindeutig, ob es sich beim Schulzen um einen Erb- oder Wahlschulzen handelt. Unter den sonstigen Einwohnern wurden zumeist die Gärtner des Dorfes genannt, manchmal auch die Häusler oder Müller, sofern sie über Vieh oder Ackerland verfügten. Vom Viehbestand waren nur Kühe, Zuchtschweine und Schafe steuerpflichtig. Pferde wurden offensichtlich als „Arbeitskräfte“ nicht besteuert. Der Umfang des Ackerlandes wurde damals in Malter zu 12 Scheffel gemessen. Nach dem Karolinischen Kataster säte man 1 Breslauer Malter Aussaat auf 10 schlesische Morgen, das heißt einen Breslauer Scheffel auf 0,47 Hektar. Der schlesische Taler wurde damals zu 24 Groschen gerechnet.

 

 

Bauergut Nr. 4

Besitzer seit 1774: Johannes Nepomuk Christoph Barisch

und seit 1783 auch der

 halben Lehnshufe Nr. 5

Bauergutsbesitzer und Gerichts Geschworener
Grenadier im hochlöblichen Infanterie-Regiment Nr. 32 v. Rothkirch in Neisse


 Bauergut Nr. 4 = 18 Ruthen = 90 Scheffel Breslauer Maß = 1 1/2 Hufen
Erwerbspreis: 3.500 Thaler schles.

halbe Lehnshufe Nr. 5 = 30 Scheffel Breslauer Maß = 1/2 Hufe
Erwerbspreis: 760 Thaler schles.

56,4 ha

 

 

Besitzer seit 1811: Ignatz Amand Barisch
Bauergutsbesitzer und Gerichtscholz

Bauergut Nr. 4 = 145,2244 Morgen (preußisch)
Erwerbspreis: 5.600 Reichstahler
1/2 Lehnshufe Nr. 5 = 37 Morgen, 168 Quadratruthen (preußisch)
Erwerbspreis: 1.400 Reichsthaler

Zusammen: 182,5022 Morgen (preußisch)

46,60 ha
 

Abschrift Hypothekenbuch 18./19. Jahrhundert, 1842.
Beglaubigte Abschrift des Hypothekenbuchs von Bärwalde aus dem 18. bis 19. Jahrhundert.

 

 

Das Gut Barisch 1863

Bauergut Nr. 4
nach dem Verkauf der halben Lehnshufe Nr. 5

Besitzer seit 1858: Reinhold Barisch
Bauergutsbesitzer

127,58 Morgen (preußisch)
130,295 Morgen (metrisch)

32,57 ha

 

Das Barisch Gut Nr. 4 im Jahr 1857.
Die Markierung umfasst mit 121,83 Morgen den größten Teil des Guts Nr. 4 in Bärwalde-Gräflich im Jahr 1857 vor der Erbteilung.
Hinzu kommen noch 26,78 Morgen sowie die halbe Lehnshufe Nr. 5 mit 38,07 Morgen in Bärwalde-Anteil. Insgesamt sind es 186,68 Morgen.

 

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Bauergut Nr. 4 in Bärwalde-Anteil.

 

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Bauergut Nr. 4 und Lehnshufe Nr. 5 in Bärwalde-Anteil.

 

 

 

Beyträge
zur
Beschreibung von

Schlesien

Vierter Band

Brieg,

bey Johann Ernst Tramp. 1785

Dritter Abschnitt.
Vom  Münsterbergschen Kreise überhaupt.

 Aeußerliche Verfassung.

Dieser Kreiß stehet in Justizsachen unter der Regierung in Frankenstein, wovon gewöhnlich der Prälat zu Heinrichau Chef ist und Landeshauptmann heißet, von deren Urtheil an das Breslausche Oberamt appelliret wird; in Finanzsachen unter der Breslauschen Kammer, welche bey den Städten ihre Gerechtsame durch den Steuerrath des zweyten Departements, und auf den Dörfern durch den Landrath, welcher gegenwärtig der Herr Ernst Christian Gottl. von Gaffron auf Kunern ist; durch den Kreisdeputirten, Herrn von Langenau; den Kreis-Physikus Stumpf und den Steuereinnehmer, Herrn Johann Friedrich Bone; verwalten läßt.

In Accisesachen stehet die Stadt unter der Accise- und Zolldirektion in Neiße. Das Infanterieregiment von Rothkirch hat die Werbung. Der Adel macht mit dem Frankensteinschen und der Grafschaft Glaz bey der Landschaft ein System. In Ansehung der Steuer gehöret dieser Kreis zur ersten Klasse, und stehet bey der Viehassekuranz mit den Kreisern der ersten Societät in Verbindung.

 

Fünfter Abschnitt.
Dörfer des Münsterbergschen Kreises

6. Bärwalde, ein ansehnliches Dorf, dessen größter Theil der Bauerschaft zu den Fürstl. Kammergüthern des Schlosses in Frankenstein gehört. Vor alten Zeiten besaß es, und zwar 1357 Nikel von Bärswald, 1390 Hans von Bärenwald und denn Pilgrin von Bärenwald. Nach diesen Hans von Borav, dessen Sohn Hartung solches 1436 an die Gebrüder, Barthol. Nikolaus, Johann, Urban und Martin von Schrom verkaufte. Nach der Zeit ward das Dorf zertheilt, da denn auf dem Vorwerke Herrn gewesen sind: Hans von Warnsdorf und Trautenau, welcher es 1474 an Bernhard Trehem verkaufte; als dieser aber seinen Bruder ums Leben gebracht, nahm ihm Herzog Heinrich der Aeltere dieses Guth weg, gab es hingegen aus Gnaden 1480 seinem Sohne George Trehem wieder. 1493 besaß dasselbe Wenzel Trehem, und 1513 Thomas von Bischofsheim auf Allgersdorf, der dem Dominikanerkloster in Frankenstein einen jährlichen Zins von 20 Ungr Gulden überließ, doch mit Vorbehalt, solchen wieder einzulösen. 1542 war Herr allhier Hans von Dobeneck, welcher die freye Schaafstrift ums ganze Dorf, mittelst einer Konfirmation, erhielte. Ihm folgte 1544 der Balthasar Laban von Bielwiese, (vielleicht Pillwösche) welcher aber noch für erhaltener Konfirmation starb. Leonhard von Bischofheim, der schon auf dem andern Theile das Kirchenlehn nebst Ober und Niedergerichte besaß, verkaufte sein Theil an Jakob von Reichau, welcher es endlich samt dem Vorwerke 1566 an den Kaspar von Keul überließ; dessen Sohn Adam Keul brachte es an Kasper und Heinrich von Prädel, von denen es 1613 Friedrich von Näse und Obischau erkaufte. Diesem folgte im Besitze desselben 1661 Julian Heinrich, 1715 Sigmund Abraham von Vippach und Schwarze, dessen Sohn solches bis 1747 besessen; da es als denn von ihm käuflich an Ernst Sigmund von Nez auf Schlause gelangte. 1784 besitzt es dessen Schwiegersohn, George Friedrich von Wenzky, Landrath im Strehlenschen Kreise, der es 1764 kaufte.

Den andern Theil dieses Dorfs hatte obenerwähnter Leonhard Bischofsheim, von welchem derselbe an den Hans von Sebottendorf kam; dieser verkaufte solchen an den Rath in Münsteeberg, welchen Kauf auch Herzog Johann d. d. Oels Montags nach Miserikordias konfirmirte. Der Magistrat veräuserte 1573 wieder 6 Bauern davon an den Kaspar Keul auf dem Vorwerke, war auch im Begrif den übrigen Theil an diesen Keul zu veräusern; die Bauern aber gingen an das Kaiserliche Amt, erbothen sich selbst zu lösen, welches auch angenommen wurde, und sie erhielten ein Privilegium, daß sie niemals mehr vom Schlosse Frankenstein veräusert werden sollten. Daher dieser Antheil, welcher aus 1 Kirche, 1 Pfarrwohnung, 1 Schulhaus, 25 ganzen Bauern, 9 Dreschgärtnern, 32 Häuslern, 1 Wassermühle, 1 Gemeinhaus bestehet, noch dem Fürst von Auersperg gehört, dem auch das Patronatrecht zusteht. Der erstere Antheil hingegen hat 1 herrschaftlich Vowerk, 5 ganze Bauern, 9 Dreschgärtner, 1 Häusler, 1 Wassermühle; und überhaupt sind 458 Einwohner des Dorfs.

Die Kirche, welche in neuern Zeiten fast von Grund aus neu erbaut worden, ist ein schönes Gebäude mit viel zierlichen Altären versehen. Sie gehörte vor diesem lange Zeit den Evangelischen; im Jahr 1644 aber kam sie in die Hände der Katholiken. Sie ist dem Evangelisten Johannes geweiht, und Herzog Bolko beschenkte dieselbe diesem Heiligen zu Ehren 1340 mit 3 zinsbaren Ruthen Acker.